Finanzamt & Steuern

Vorläufigkeitsvermerke auf dem Steuerbescheid

Es ist schon sonderbar: Eigentlich dienen Vorläufigkeitsvermerke im Steuerbescheid dazu, dass juristisch offene Steuerfragen auch nach dem Bescheid noch geklärt werden können, insbesondere zu Gunsten des Steuerzahlers. Deshalb sollten Sie einem Steuerbescheid sofort widersprechen, wenn ein Punkt (wie z.B. die Entfernungspauschale) noch nicht endgültig geklärt ist und dies auf dem Steuerbescheid auch nicht vermerkt ist. [...]