Fliegen mit der eigenen Maschine ist steuerlich absetzbar
Ein erfolgreicher Unternehmer war Charterflüge leid. So kaufte er kurzerhand ein Privatflugzeug. Als die laufenden Kosten in der Bilanz als Betriebsausgaben auftauchten, schoss das Finanzamt quer und rechnete vor, dass einzelne, normale Flüge günstiger gewesen wären. Somit wurde der Flugverkehr als privates Vergnügen des Unternehmers bewertet und die steuerlichen Vorteile größtenteils gestrichen.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg gab jetzt dem Kläger Recht, dass allein die Vorrechnung billigerer Flüge nicht ausreiche, um ein Privatvergnügen zu unterstellen. Der Vorteil der Flexibilität und auch der Aspekt des Prestiges sei für gewisse Branchen nicht unerheblich, urteilten die Richter. Der fliegende Unternehmer durfte deshalb die Ausgaben als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
Weitere Informationen: Die Macht des Steuerzahlers
BusinessLetter
Martin Pritzkow
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