Privat versichert ist nicht immer besser

Nutze Deine Rechte 11Eine private Krankenversicherung kann durchaus schlechtere Leistungen erbringen als die gesetzliche Krankenversicherung. Dies musste jetzt eine 90-jährige Frau akzeptieren, deren Klage auf Kostenübernahme für die Gabe von ärztlich verordneten Medikamenten vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht abgewiesen wurde.

Die Klägerin lebt allein in ihrer eigenen Wohnung in einem Wohnstift, das das sogenannte betreute Wohnen anbietet. Für die Einnahme der ärztlich verordneten Medikamente nimmt sie den Pflegedienst des Wohnstiftes in Anspruch, der hierfür pro Medikamentengabe 9,02 Euro berechnet. Monatlich, bei täglich dreimaliger Medikamentengabe, entstehen so Kosten von über 800 Euro.

Die private Krankenversicherung weigerte sich diese Kosten zu übernehmen, da dies nicht vertraglich vereinbart sei. Die Klägerin erhob jedoch Ansprüche, da auch gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf häusliche Krankenpflege hätten, die auch die Verabreichung von Medikamenten umfasse, wenn sie alleinstehend sind und die Medikamente nicht selbst einnehmen könnten.

Das Oberlandesgericht in Schleswig gab allerdings der Versicherung Recht und sieht die Übernahme der Kosten für die Medikamentengabe nicht als versicherte Leistung an, mit der Begründung: “Wer eine private Krankenversicherung abschließt, kann nicht erwarten, dass er damit so versichert ist, wie er es als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse wäre. Dem stehen grundlegende Strukturunterschiede zwischen dem System der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung entgegen. Wenn bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung die Aufwendungen für Arzneimittel erstattungsfähig sind, dann sind das nach dem Wortlaut des Vertrags die Kosten des Arzneimittels als solchem und nicht Kosten, die mit der Einnahme des Arzneimittels verbunden sind. Es entspricht dem allgemeinen Sprachverständnis, dass Arzneimittel vom Arzt verschrieben, in der Apotheke gekauft und – nach Anweisung des Arztes oder nach den Vorgaben des Beipackzettels – vom Versicherungsnehmer selbständig eingenommen werden.”

Bitter ist für die Klägerin, die auf den Rollstuhl angewiesen ist und die Pflegestufe 1 hat, dass sie die Kosten auch nicht von ihrer privaten Pflegeversicherung erstattet bekommt.
(AZ 16 U 43/11)

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Privat versichert ist nicht immer besser wurde am 19.12.11 um 20:45 in Neuigkeiten & News, Steuerrecht & Steuern veröffentlicht.
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